Wie man die Unbewohnbarkeit eines Hauses gegenüber dem Finanzamt rechtfertigt: Wichtige Schritte und Nachweise
Die Grundsteuer bleibt fällig, auch wenn eine Wohnung leer steht, es sei denn, der Eigentümer kann nachweisen, dass die Immobilie objektiv unbewohnbar ist. Die Finanzbehörde unterscheidet zwischen freiwilliger Leerstand und erlittenem Leerstand, und diese Unterscheidung bestimmt den Zugang zur vorgesehenen Steuererleichterung…

















































